Allgemeine Geschäftsbedingungen
CORROSION PROTECTION SOURCING GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines, Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma CORROSION PROTECTION SOURCING GmbH (im Folgenden „CORROSION PROTECTION SOURCING“ genannt) mit gewerblichen Kunden. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Gewerbekunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CORROSION PROTECTION SOURCING stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. CORROSION PROTECTION SOURCING ist berechtigt, diese AGB jederzeit nach rechtzeitiger Vorankündigung zu ändern.
II. Angebot; Vertragsabschluss; Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug
1. Angebote von CORROSION PROTECTION SOURCING sind freibleibend, soweit die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen und Leistungsangaben nicht als verbindlich bezeichnet sind.
2. Angebote von CORROSION PROTECTION SOURCING sind lediglich Aufforderungen an den Besteller, seinerseits Angebote auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.
3. Nach Erhalt eines Angebots auf Abschluss eines Vertrages erhält der Gewerbekunde von CORROSION PROTECTION SOURCING eine Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung dient lediglich der Dokumentation, dass die Bestellung bei CORROSION PROTECTION SOURCING eingegangen ist und stellt keinesfalls eine Annahme des Angebots dar.
4. Ein Vertrag mit CORROSION PROTECTION SOURCING kommt erst durch eine ordentliche Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung durch CORROSION PROTECTION SOURCING bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung von CORROSION PROTECTION SOURCING. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
5. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gilt Vorkasse als vereinbart. Das heißt, CORROSION PROTECTION SOURCING ist erst dann zur Lieferung verpflichtet, wenn der Kaufpreis vollständig dem Konto von CORROSION PROTECTION SOURCING gutgeschrieben ist.
6. Forderungen sind zum in der Rechnung genannten Datum zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
7. Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist bei CORROSION PROTECTION SOURCING ein, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Sich daraus ergebende zusätzliche Kosten und Verzugszinsen sind als Teil des Verzugsschadens zu erstatten.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Fristen für Lieferungen/Leistungen beginnen frühestens mit dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von CORROSION PROTECTION SOURCING und sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Teillieferungen und Teilleistungen sind möglich, soweit sie dem Gewerbekunden zumutbar sind.
2. CORROSION PROTECTION SOURCING haftet im Falle des Lieferverzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der Begrenzung in diesen AGB (siehe VII. 6. u. 7.), wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Gewerbekunde in Folge des von CORROSION PROTECTION SOURCING zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der, aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum von CORROSION PROTECTION SOURCING. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für Forderungen von CORROSION PROTECTION SOURCING gegen den Gewerbekunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Gewerbekunden ist CORROSION PROTECTION SOURCING zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Gewerbekunden über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
V. Gefahrenübergang; Versand-, Verpackungskosten
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Gewerbekunden über, sobald die Sendung an den beauftragten Frachtführer übergeben worden ist oder spätestens zwecks Versendung das Lager von CORROSION PROTECTION SOURCING oder des Herstellerwerkes verlassen hat.
2. Transportschäden gehen zu Lasten des Gewerbekunden. Sie sind bei Ankunft der Sendung festzustellen und vom Gewerbekunden beim beauftragten Frachtführer geltend zu machen.
3. Versandkosten sowie Kosten für Sonderverpackungen trägt der Gewerbekunde.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Gewerbekunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Gewerbekunden.
2. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Gewerbekunde umgehend nach Erhalt der Ware in Textform oder Schriftform bei CORROSION PROTECTION SOURCING geltend zu machen.
3. Im Falle eines Sachmangels kann der Kunde Nachbesserung oder, sofern eine solche nicht genügt, unmöglich oder unzumutbar ist, Ersatzlieferung von CORROSION PROTECTION SOURCING verlangen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder lässt CORROSION PROTECTION SOURCING eine hierfür schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen, so kann der Gewerbekunde vom Vertrag zurücktreten, Minderung oder Schadensersatz verlangen.
4. Der Verkauf von gebrauchten Artikeln erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit durch CORROSION PROTECTION SOURCING bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
VII. Haftung
1. CORROSION PROTECTION SOURCING haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet CORROSION PROTECTION SOURCING in jedem Fall zurechenbaren Verschuldens.
2. Die CORROSION PROTECTION SOURCING haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt.
4. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Gewerbekunden vorbehalten.
5. CORROSION PROTECTION SOURCING haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.
6. Höhere Gewalt oder bei CORROSION PROTECTION SOURCING oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die CORROSION PROTECTION SOURCING ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die Liefertermine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Gewerbekunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von CORROSION PROTECTION SOURCING zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von CORROSION PROTECTION SOURCING auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des Kaufpreises, begrenzt.
VIII. Produktinformationen; Kennzeichenrechte;
1. CORROSION PROTECTION SOURCING übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von vom Gewerbekunden zur Verfügung gestellten Produktinformationen oder Unternehmenskennzeichen.
2. Gewerbekunden dürfen im Rahmen der Nutzung der Website „www.cops-corrosionprotection.com“ nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Namens-, Kennzeichen-, oder Urheberrechte verletzen.
3. Der Gewerbekunde hält CORROSION PROTECTION SOURCING frei von Verlusten, Schäden und Forderungen Dritter, die aufgrund oder im Zusammenhang mit unter VIII. 2. genannten Verstößen oder Gesetzes- und Rechtsverletzungen durch Gewerbekunden entstehen.
IX. Nutzung der Website; Gewährleistungsausschluss Erreichbarkeit
1. Alle unter der Domain CORROSION PROTECTION SOURCING.com zur Verfügung gestellten Funktionen und Restriktionen dürfen weder umgangen noch gestört werden. Bei Zuwiderhandlung kann der entsprechende Nutzer-Account ohne Vorankündigung gelöscht werden.
2. CORROSION PROTECTION SOURCING wird jeglichen Verstoß gegen geltendes Recht sowie jede Form des Missbrauchs und/oder die Verbreitung strafbarer Inhalte nicht tolerieren und bei Kenntnis unterbinden. CORROSION PROTECTION SOURCING ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit aller von den Gewerbekunden zur Verfügung gestellten Inhalte umfassend zu prüfen, behält sich aber in jedem Fall das Recht auf Prüfung und gegebenenfalls Löschung vor.
3. Aus technischen Gründen kann CORROSION PROTECTION SOURCING keine Garantie für die Erreichbarkeit per E-Mail oder für die Erreichbarkeit der URL (https:// www.cops-corrosionprotection.com oder anderer ihrer URLs) übernehmen. CORROSION PROTECTION SOURCING übernimmt außerdem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von über das Internet transportierten Daten. Gesonderte Gewährleistungs- oder Garantiezusagen der CORROSION PROTECTION SOURCING bleiben unberührt.
X. Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung und zu dessen Abwicklung erhobenen Daten werden durch CORROSION PROTECTION SOURCING auf eigenen Servern oder Servern von zertifizierten Dienstleistern gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zur Durchführung von Verträgen, nur soweit unbedingt notwendig, verarbeitet. Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung (https://www.cops-corrosionprotection.com/datenschutzerklaerung) zu entnehmen.
XI. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
1. Erfüllungsort ist der Sitz von CORROSION PROTECTION SOURCING.
2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen CORROSION PROTECTION SOURCING und dem Gewerbekunden gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
XII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CORROSION PROTECTION SOURCING.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Gewerbekunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand April 2024
CORROSION PROTECTION SOURCING Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Lippeltstrasse 1
D-20097 Hamburg
Telefon: 0049(0) 40-98768800
E-Mail: service@cops-corrosionprotection.com
Webseite: www.cops-corrosionprotection.com
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer/in: Stefan Weber, Seher Kaygusuz
Inhaltlich Verantwortlicher (§ 10 Absatz 3 MDStV): Stefan Weber, Seher Kaygusuz (Anschrift s.o.)
Registernummer: HRB 177874
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-ID (gem. § 27a UStG): DE357766399